Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
10 Tipps zum Spritsparen / Winterfeste Motorradbekleidung
15.11.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, an den Zapfsäulen des Landes reiben sich viele Autofahrer angesichts der derzeitigen Spritpreise ungläubig die Augen. Denn die hohe Inflationsrate, globale Lieferengpässe und CO2-Steuer haben in den vergangenen Monaten zu einem explosionsartigen Anstieg der Kosten für Benzin und Diesel gesorgt. Mehr denn je gilt es nun, den eigenen Kraftstoffverbrauch durch energieschonendes Fahrverhalten zu reduzieren. Wir haben für dich deshalb in diesem Monat 10 Tipps zum Spritsparen. Bevor dein Bike den Winterschlaf antritt, bietet der Herbst mitunter noch einmal letzte Gelegenheiten für die ein oder andere Spritztour. Um im Sattel Wind und Wetter trotzen zu können, braucht es dabei vor allem die passende Bekleidung. Wir verraten dir, mit welchem Outfit du auch längere Ausfahrten ohne Frostbeulen genießen kannst! Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Automatikregelung/ Motorradbremsung
25.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Handschaltung oder Automatik? Die zum 1. April 2021 in Kraft tretende Neufassung der Automatikregelung vereinfacht in der Ausbildung diese bislang folgenschwere Entscheidung. Denn mit dem Wegfall bestehender Beschränkungen sind Führerschein-bewerber in der Wahl des Getriebes zukünftig deutlich weniger festgelegt, der Erwerb einer Berechtigung für Schaltfahrzeuge gestaltet sich fortan unkomplizierter. Wir berichten in diesem Monat ausführlich über die Auswirkungen der Reform auf den Ausbildungsbetrieb und geben einen Überblick über Vor- und Nachteile der beiden Getriebearten. Passionierte Biker fühlen sich dem Gashebel vermeintlich mehr verbunden als der Bremse. Doch gerade das richtige Bremsverhalten will gelernt sein! Schließlich sind Zweiradfahrer bei Unfällen besonders gefährdet. Damit du auch in brenzligen Situationen die volle Kontrolle behältst, haben wir in diesem Monat jede Menge hilfreiche Tipps rund ums Bremsen für dich im Gepäck. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Neufassung der Automatikregelung
15.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENEine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt Thorsten Hornung von der Fahrschule Hornung GmbH. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt Thorsten Hornung. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ Thorsten Hornung glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät Thorsten Hornung deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Thorsten Hornung jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 04944/3883 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Hornung GmbH, Hauptstr. 189, 26639 Wiesmoor.
Mehr erfahren >Corona-Krise: Fahrschulen senden Hilferuf nach einheitlichem Konzept
05.05.2020 | FAHRSCHUL-WISSENMit milliardenschweren Konjunkturprogrammen bemüht sich die Bundesregierung um wirtschaftliche Schadensbegrenzung im Zuge des Shutdowns. Dass die Politik dabei nicht allen Branchen gleichermaßen gerecht wird, zeigt ein Blick auf das Beispiel Fahrschule. Die Betroffenen formulieren akuten Handlungsbedarf. Wiesmoor. Als Fahrlehrer ist Thorsten Hornung maßgeblich für die Sicherheit auf deutschen Straßen verantwortlich. Generationen von Fahranfängern formt er auf ihrem Weg zum Führerschein zu umsichtigen und verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern von morgen. Trotz der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung dieser Tätigkeit, gelten Fahrschulen im Rahmen der Corona-Krise als nicht systemrelevant, der Ausbildungsbetrieb ist gemäß der strikten Auflagen folglich seit Mitte März bundesweit vollständig zum Erliegen gekommen. Aufgrund der daraus resultierenden Umsatzeinbußen und hoher laufenden Kosten, kämpft eine ganze Branche nun um ihre Existenz. Nicht einmal ihre Büros dürfen die Fahrschulen besetzen. Thorsten Hornung liebt seinen Job, doch derzeit fühlt er sich in Sachen Krisenbewältigung von der Politik im Stich gelassen: „Seit Tag eins leiden wir massiv unter ungeklärten Zuständigkeiten, Informationen fließen, wenn überhaupt, nur kurzfristig und spärlich. Bei Entscheidungsträgern finden wir kein Gehör, es scheint, als hätte man uns in den Behörden schlicht vergessen!“ Entgegen sämtlicher Anstrengungen um ein einheitliches Vorgehen seitens der Bundesregierung, sehen sich die Fahrschulen seit Beginn des Shutdowns einem kaum nachvollziehbaren, föderalistischen Kompetenzgerangel ausgesetzt. So zieht sich ein Flickenteppich an Erlaubnissen und Verboten durch die Republik. Die von Bundesland zu Bundesland teils drastisch unterschiedlichen Bestimmungen führen nicht nur zu Unsicherheit und Intransparenz – da die Verantwortung für konkrete Auflagen letztlich bei den Gemeinden liegt, befürchten viele Fahrschulen als Ergebnis einer derartigen Ungleichbehandlung zudem erhebliche Wettbewerbsverzerrung. Angesichts der ausbleibenden politischen Unterstützung sind die Betroffenen um Selbsthilfe bemüht. Doch die von Branchenverbänden und Fahrschulen eigeninitiativ erarbeiteten Konzepte zur Einhaltung bestehender Hygienevorschriften blieben bislang ohne Wirkung. Dabei wäre eine eingeschränkte Aufnahme des Betriebs laut Thorsten Hornung schon heute gesundheitlich problemlos zu verantworten: „Bei allem Verständnis für geltende Schutzmaßnahmen: Warum bleiben uns bestimmte Ausbildungsformen wie Zweirad-Klassen oder die Arbeit mit Simulatoren weiterhin untersagt, während die Innenstädte um uns herum allmählich wieder zum Leben erwachen?“, wundert sich der Fahrlehrer. „Anders als im Einzelhandel ließen sich Infektionsketten in Fahrschulen eindeutig nachvollziehen“. Indes bleiben den krisengeschüttelten Fahrschulen selbst jene wenige Möglichkeiten verwehrt, mit denen sich viele andere Selbstständige in der Zwischenzeit notgedrungen über Wasser halten. Obwohl das Verkehrsministerium etwa Online-Unterricht ausdrücklich befürwortet, ist dieser in den meisten Bundesländern gesetzlich nicht anerkannt oder mit kurzfristig kaum zu erfüllenden Anforderungen verknüpft. Auch die vereinzelt bereits konkretisierten Auflagen für den Präsenzunterricht sieht Thorsten Hornung skeptisch: „Die Bestimmungen bezüglich Raum- und Gruppengrößen wirken willkürlich und wirtschaftlich unsinnig.“ Parallel zur eigenen beruflichen Situation sorgt sich Thorsten Hornung zunehmend auch um die Zukunft seiner Zöglinge: „Zum jetzigen Zeitpunkt habe ich erhebliche Zweifel, inwieweit der TÜV in absehbarer Zeit seinem staatlichen Prüfauftrag nachkommen kann.“ Viele Prüfer gehörten zur sogenannten Risikogruppe, womit fraglich sei, ob ein Ausfall in der zu erwartenden Größenordnung langfristig zu kompensieren wäre. Damit die Fahrschulen ihrem gesellschaftlichen Auftrag im Sinne der Verkehrssicherheit auch nach der Krise wie gewohnt gerecht werden können, braucht es jetzt schnellstmöglich ein entschlossenes und einheitliches Konzept. Weitere Auskünfte zum Thema gibt Thorsten Hornung gerne persönlich unter der Durchwahl 04944/3883 oder nach Vereinbarung: Fahrschule Hornung GmbH, Hauptstr. 189, 26639 Wiesmoor. ---
Mehr erfahren >Alkohol am Steuer
15.02.2020 | FAHRSCHUL-WISSENWer sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, riskiert empfindliche Bußgelder und hohe Strafen. Betroffen sind insbesondere junge Menschen, aber auch routinierte Fahrer lassen sich zu Trunkenheitsfahrten hinreißen. Beim Alkoholkonsum rangieren die Deutschen laut Statistik der Weltgesundheitsorganisation (WHO) international nach wie vor in der Spitzengruppe. Ob ein Cocktail zur Ladies Night oder das sprichwörtliche Feierabendbier in der Kneipe: Alkoholische Getränke sind selbstverständlicher Bestandteil unserer Feier- und Genusskultur. Doch spätestens auf dem Nachhauseweg wird die berauschende Heiterkeit schnell zum Partykiller. Denn im Straßenverkehr gehören Bier, Wein und Schnaps zu den häufigsten Unfallursachen, oft mit fatalen Folgen. Insbesondere junge Menschen und Fahranfänger erliegen den Versuchungen des Alkohols und lassen sich immer wieder zu riskanten Trunkenheitsfahrten hinreißen. Thorsten Hornung ist als Inhaber der Fahrschule Hornung GmbH von Berufswegen bestens mit den Gefahren des Alkohols vertraut und weiß um die Ursachen: „Die enthemmende Wirkung des Alkohols äußert sich in verminderter Angst und erhöhter Risikobereitschaft. Was für soziale Kontakte mitunter förderlich sein kann, hat auf der Straße schnell schwerwiegende Konsequenzen“. Denn bereits in geringen Mengen führt Alkoholkonsum zu erheblichen Einschränkungen hinsichtlich der motorischen Fähigkeiten, der Aufmerksamkeit und des Reaktionsvermögens. „Bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille verlängert sich die Reaktionszeit bis auf das Doppelte gegenüber einer nüchternen Person,“ erklärt Thorsten Hornung. „Im Straßenverkehr, wo unvorhergesehene Gefahren mitunter Reaktionen in Sekundenbruchteilen erfordern, ist schon eine minimale Einschränkung der Fahrtüchtigkeit somit entscheidend.“ Vor allem unerfahrene Fahrer neigen zur Selbstüberschätzung und setzen sich wider besseres Wissen angetrunken hinters Steuer. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen für diese Gruppe besonders streng: Für Fahranfänger gilt bis zum Ablauf der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres absolutes Alkoholverbot. „Oft siegt schlicht die Bequemlichkeit über die Vernunft, wenn es nach einer durchzechten Nacht auf den Nachhauseweg geht,“ weiß Thorsten Hornung. „Ungeachtet aller Sicherheitsrisiken erscheint das eigene Auto verlockender als die vermeintlich teurere Fahrt mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln.“ Mahnende Worte sind oft sinnlos, wenn junge Fahrer sich betrunken ans Steuer setzen wollen. Effektivere Strategien sind Prävention durch frühzeitige Aufklärung um zu vermeiden, dass junge Menschen überhaupt in die Versuchung kommen. Thorsten Hornung empfiehlt den Fahrschülern, das eigene Auto beim Feiern ungeachtet jeglicher Promillegrenzen besser stehen zu lassen. „Sich Gedanken um alternative Transportwege zu machen, sollte selbstverständlicher Bestandteil der Abendplanung oder Feiervorbereitung sein. Um ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen, ist eine angemessene Ausbildung deshalb unverzichtbar. Wer einmal verstanden hat, wie leichtfertig er das eigene Leben und auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer durch Trunkenheit am Steuer aufs Spiel setzt, trifft im Zweifel die richtige Entscheidung und lässt das Auto stehen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Thorsten Hornung gern persönlich unter der Durchwahl 04944/3883 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Hornung GmbH, Hauptstr. 189, 26639 Wiesmoor.
Mehr erfahren >Alkohol am Steuer
15.02.2020 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, Helau, Alaaf und Ahoi – in vielen Regionen Deutschlands feiern die Menschen in den nächsten Tagen Karneval. Da die Narren traditionell ein durstiges Völkchen sind, geht es dabei zumeist feuchtfröhlich zu. Doch die ausgelassene Stimmung verleitet schnell zu Unvernunft und Selbstüberschätzung. Im Straßenverkehr ist das Fahren unter Alkoholeinfluss nach wie vor eine der häufigsten Unfallursachen, oft mit fatalen Folgen. Aber auch bei weniger schwerwiegendem Ausgang winken hohe Strafen und empfindliche Bußgelder. Wir verraten Dir diesen Monat, warum Alkohol nicht nur zur fünften Jahreszeit am Steuer nichts zu suchen hat und geben Tipps, wie Du jederzeit einen klaren Kopf behältst. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
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